|
|

楼主 |
发表于 2006-6-28 09:26:56
|
显示全部楼层
http://www.vwl.lmu.de/studium/efv/verfahren.html
Wie wird die Eignung geprüft?
Unser EFV differenziert nach inländischen und ausländischen Studienbewerbern.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben (also „Bildungsinländer“ sind), entscheiden
......
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer (inner-)deutschen Bildungseinrichtung erworben haben (also „Bildungsausländer“ sind), entscheidet
1. Das Ergebnis Ihrer DSH-Prüfung (alternativ das Ergebnis des Test DAF) und
2. das Ergebnis Ihrer SAT I-Prüfung und
3. die Bewertung eines von Ihnen in Ihren eigenen Worten abzufassenden Motivationsschreibens (vgl. Hinweise unten).
Bitte beachten Sie noch folgenden Hinweis zu Punkt 1: Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung, aber an einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache erworben haben, verzichten wir auf den Nachweis von Deutschkenntnissen.
Einen Studienplatz bieten wir Ihnen an, wenn Sie in der DSH-Prüfung den Grad 3 oder im Test DAF die Niveaustufe 5 in allen 4 Teilfertigkeiten, im gesamten SAT 1.150 Punkte oder im analytischen SAT 600 Punkte erreicht haben und Ihr Motivationsschreiben mindesten mit der Note 2,0 bewertet wird. Ein Auswahlgespräch können Sie beantragen, wenn Sie in der DSH-Prüfung den Grad 2 oder im TEST DAF Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten, im gesamten SAT 1.050 Punkte erreicht haben und wir Ihr Motivationsschreiben noch mindestens mit der Note 3,0 bewerten konnten. Liegt Ihr Ergebnis unterhalb dieser Grenzen, müssen wir Sie als nicht geeignet ablehnen (vgl. „Ablauf des Verfahrens“). |
|