刚学德语,不知什么意思,望大虾教我!
die Personalverwaltung der Universit鋞 Hamburg best鋞igt Ihnen, dass Sie ab 01.01.2006 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Promotionsf鰎derung mit der H鋖fte der regelm溥igen Arbeitszeit nach BAT IIa eingestellt werden. Aus dem Arbeitsverh鋖tnis ergibt sich eine Sozialversicherungspflicht. Die Einstellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, aus der hervorgeht, dass die T鋞igkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universit鋞 Hamburg gestattet ist.
Mir freundlichen Gren
Silke Ortm黮ler |