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Sprachprüfung (DSH-Prüfung)
Vor Beginn des Studiums müssen ausländische Studienbewerber (außer den Bildungsinländern) die DSH- Prüfung nachweisen. DSH steht für "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang". Sie kann auch am Studienkolleg Karlsruhe abgelegt werden.
Befreiung
Befreit von der DSH-Prüfung sind alle Bewerber, die eine der folgenden Sprachprüfungen bestanden haben:
Sprachdiplom der KMK Stufe II
Kleines oder großes Sprachdiplom
Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
TESTDAF: Ergebnis mindestens 2x5 und 2x4
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden im Studienkolleg Karlsruhe Kurse abgehalten. Um an ihnen teilzunehmen, müssen Siw die Aufnahmeprüfung bestehen. Termine und Muster der Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Seite des Studienkollegs.
Feststellungsprüfung
Es gibt ausländische Reifezeugnisse, die für den Zugang an deutschen Universitäten nicht ausreichen. In diesen Fällen müssen Sie einen Kurs des Studienkollegs Karlsruhe besuchen. Zur Aufnahme in das Studienkolleg müssen Sie zunächst die Aufnahmeprüfung bestehen.
Das Studienkolleg wird mit der Feststellungsprüfung abgeschlossen. Erst wenn Sie diese bestanden haben, können Sie an einer deutschen Universität studieren.
这两句是什么意思啊:
Sprachdiplom der KMK Stufe II
Kleines oder großes Sprachdiplom
还有,这里好像没有提到申请卡大需要多少学时证明啊 |
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