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【必读】Das Medizinstudium in Deutschland

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发表于 2005-3-19 13:58:25 | 显示全部楼层 |阅读模式
Das Medizinstudium in Deutschland [/SIZE][/COLOR]


Herzlich willkommen zum Medizinstudium in Deutschland!  

In diesem Merkblatt finden Sie Antworten auf einige Fragen, die häufig im Zusammenhang mit dem Studium, sowie mit Praktika und Nebenjobs auftreten. Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslandsamt der Hochschule Ihrer Wahl, an die Ausländerstelle oder an das Arbeitsamt am Hochschulort, oder an den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD).

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Medizinstudium und einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland!


1. Fragen zum Studium[/SIZE]

[B]Wie viele Studienplätze sind für ausländische Studenten reserviert? [/B]
Die Quote für ausländische Medizinstudenten an deutschen Universitäten beträgt im Durchschnitt 8 Prozent. Jede Universität in Deutschland hat ihr eigenes Auswahlverfahren für ausländische Studienbewerber.

[B]Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen? [/B]
Sie müssen den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eine geeignete fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Im Allgemeinen benötigen Sie ein Abschlusszeugnis einer weiterführenden Schule, das dem deutschen Abitur äquivalent ist. Weitere Informationen unter: http://www.daad.de/deutschland/en/2.3.1.html Informationen zu den notwendigen Deutschkenntnissen finden Sie weiter unten.

[B]Was kann ich tun, wenn mein Abschlusszeugnis nicht äquivalent zum Abitur ist?  [/B]
Dann müssen Sie zunächst die Feststellungsprüfung ablegen, zu deren Vorbereitung die Studienkollegs einjährige Vorbereitungskurse durchführen (http://www.studienkollegs.de/). Nach bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich in ganz Deutschland um einen Studienplatz bewerben.
Wenn Sie im Heimatland bereits einige Semester Medizin studiert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt zum Studium zugelassen werden.

[B]Wie schreibe ich mich für das Medizinstudium ein? [/B]
Seit Mai 2004 gibt es eine neue Institution "assist". "Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen" (www.uni-assist.de). Mehr als 50 deutsche Hochschulen sind bis jetzt Mitglied bei assist. Wenn Sie sich bei einer der Mitgliedshochschulen von assist bewerben möchten, müssen Sie die Bewerbung bei assist einreichen. Es genügt ein Satz Bewerbungsunterlagen, um sich für mehrere Hochschulen zu bewerben. Für die Bewerbung muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Assist prüft Ihre Bewerbung und leitet diese an die Hochschule weiter, wenn die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum gewünschten Studiengang vorhanden sind. Die Hochschule entscheidet aber darüber, ob Sie für den Studiengang zugelassen werden. Ist die Hochschule Ihrer Wahl nicht Mitglied bei assist, so müssen Sie sich direkt bei der Hochschule bewerben.
Ausländische Studienbewerber aus einem EU-Mitgliedsland bewerben sich wie die deutschen Studienbewerber über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) um einen Studienplatz in Medizin. Auch sie sollten bereits vor der Bewerbung bei der ZVS direkt Kontakt mit dem Auslandsamt der gewünschten Universität aufnehmen.  

[B]Muss ich Studiengebühren zahlen?[/B]
Das Studium an staatlichen Hochschulen in Deutschland ist meist gebührenfrei. Es fällt jedoch für jedes Semester eine Immatrikulationsgebühr an, deren Höhe von der jeweiligen Hochschule festgesetzt wird. http://www.daad.de/deutschland/de/2.2.1.18.html

[B]Kann ich auch auf Englisch studieren? [/B]
Leider nein. Die Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse weisen Sie durch Bestehen eines der folgenden Tests nach:
–Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (http://www.uni-bielefeld.de/lili/studiengaenge/daf/DSH/)
– Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) Stufe II (http://www.dasan.de/klaipeda/DSD_Infos.html)
– Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) oder das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts (http://www.goethe.de/)
– TESTDAF Level 4 (http://www.testdaf.de/).

[B]Wie lange dauert das Studium? [/B]
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Jahre und 3 Monate.


[B]Wie ist das Studium aufgebaut?[/B]
Das Grundstudium (Vorklinik) umfasst 4 Semester und bildet die naturwissenschaftliche und medizinische Grundlage. Es wird mit dem 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Es folgt das 6-semestrige Hauptstudium mit den medizinischen Kernfächern, die in Vorlesungen, Praktika, Blockpraktika und Seminaren unterrichtet werden.  Daran schließt sich eine 48-wöchige praktisch-klinische Tätigkeit ("raktisches Jahr") in den Fächern Chirurgie, Innere Medizin und einem Wahlfach an.
Die Ausbildung wird mit dem 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung beendet. Anschließend ist eine Weiterbildung zum Facharzt möglich, die je nach Fach mindestens vier bis sechs Jahre dauert und mit der Facharztprüfung abgeschlossen wird.

[B]Kann ich während des Grundstudiums nach Deutschland wechseln? [/B]
Einige Universitäten bieten ein Zulassungsverfahren für die Vorklinik (bis zum 5. Fachsemester) an, andere nicht. Näheres können Sie an der jeweiligen Universität erfragen.

[B]Wie werde ich eingestuft? Welche Kurse werden anerkannt? Wird mein Bachelor-Abschluss anerkannt? [/B]
Die Einstufung (Anerkennung) von ausländischen Vorbildungsnachweisen für das Medizinstudium nimmt das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie in Düsseldorf vor (siehe Anschriftenliste).


[B]Ich bin Regierungsstipendiat. Wie kann mir der DAAD helfen?[/B]
Der DAAD übernimmt in der Regel die Beschaffung eines Studienplatzes und gegebenenfalls einer Praktikantenstelle, die Organisation sprachlicher und fachlicher Vorbereitung, laufenden Kontakt und Beratung mit der Gasthochschule und dem einzelnen Stipendiaten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.daad.de/portrait/de/1.6.3.html

[B]Welche Voraussetzungen brauche ich für die Facharztausbildung? [/B]
In allen Fragen zur Facharztausbildung hilft Ihnen die Bundesärztekammer weiter (siehe Anschriftenliste).


2. Fragen zu Praktika[/SIZE]

[B]Benötige ich für ein Praktikum eine Arbeitserlaubnis? [/B]
Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn das Praktikum obligatorischer Bestandteil des Medizinstudiums ist. Andernfalls ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich (siehe "Fragen zu Jobs").

[B]Was muss ich bei einem Praktikum beachten, für das ich Geld erhalte? [/B]
Sobald Sie bei einem Praktikum Geld bekommen, gilt es als Arbeit. Dann müssen Sie die dieselben Regelungen beachten, die für Jobs gelten (siehe "Fragen zu Jobs").  


3. Fragen zu Jobs[/SIZE]

[B]Unter welchen Voraussetzungen darf ich neben dem Studium Geld verdienen? [/B]
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, dann benötigen Sie entweder eine Arbeitserlaubnis oder es muss in Ihrem Reisepass der Vermerk "Ferien- und Teilzeitarbeit erlaubt" stehen. Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, müssen Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Beachten Sie aber die folgenden Hinweise.

[B]Wie viel darf ich durch Jobs verdienen? [/B]
Es ist ein Verdienst in unbegrenzter Höhe gestattet.

[B]Ist mein Verdienst steuer- und abgabenpflichtig?  [/B]
Wenn Sie insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialversicherungen. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie Steuern zahlen und 9,25% des Arbeitslohns an die Rentenversicherung abführen.

[B]Kann ich die von mir gezahlten Steuern zurückerhalten? [/B]
Wenn Sie beim Finanzamt eine Steuererklärung für das vergangene Jahr abgeben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Steuern zurück. Haben Sie im Jahr weniger als 7000 Euro verdient, dann bekommen Sie alle gezahlten Steuern zurück. Die Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung werden jedoch einbehalten.

[B]Wie viel darf ich ohne Arbeitserlaubnis arbeiten? [/B]
Wenn Sie keine Arbeitserlaubnis haben, gilt für Sie die 90-Tage-Regelung: Sie dürfen 90 volle oder 180 halbe Tage im Kalenderjahr arbeiten. Ein halber Tag liegt vor, wenn die Arbeitszeit 4 Stunden nicht übersteigt. Beträgt die Arbeitszeit 5 und mehr Stunden, so gilt dies als voller Arbeitstag. Sie können also z. B. über 45 Wochen im Jahr 2 volle oder 4 halbe Tage pro Woche arbeiten. Oder Sie arbeiten in den Sommerferien 3 Monate ganztägig. Beachten Sie jedoch, dass Sie während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, in den Semesterferien höchstens 60 Stunden pro Woche. Das gilt auch dann, wenn Sie mehrere Jobs haben.
Aufgrund der hohen Anforderungen, die das Medizinstudium stellt, ist eine Berufstätigkeit über die 90 bzw. 180 Tage hinaus in der Regel sehr problematisch.

[B]Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? [/B]
Eine Arbeitserlaubnis erhalten Sie mit den Informationen über den Aufenthaltsstatus bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Sie müssen jedoch den Job schon gefunden haben, für den Sie die Arbeitserlaubnis beantragen. Normalerweise ist es sehr schwer, diese Erlaubnis zu bekommen, und Sie haben nur eine Chance, wenn Sie nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen und in einem der folgenden Bereiche arbeiten wollen:
– in der Hochschule, z. B. in der Bibliothek, als studentische Hilfskraft oder als Tutor (hier dürfen Sie auch mehr als 400 Euro verdienen);
– in der Gastronomie, in Hotels und Gaststätten, z. B. als Kellnern oder Zimmermädchen;
– in der Gebäudereinigung;
– in der Zeitungszustellung;
– als Verkaufshilfen, z. B. Regalfüllkräfte;
– als Haushaltshilfe;
– als examinierter Kranken- und Altenpfleger;
– als Sprachlehrer, wenn sie Muttersprachler sind.

[B]Welche Unterlagen muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen?[/B]
Sie benötigen den Nachweis über die Krankenversicherung; den Sozialversicherungsausweis, den Sie bei der Krankenkasse beantragen, bzw. eine Bescheinigung von der Krankenkasse, dass der Ausweis beantragt wurde; die Lohnsteuerkarte, die Sie  beim zuständigen Bezirksamt bekommen oder online anfordern können; die Semesterbescheinigung; die Nummer Ihres Bankkontos.

[B]Kann ich einen Job  auf Arbeitserlaubnis mit einem anderen Job kombinieren? [/B]
Jobs ohne Arbeitserlaubnis (über die 90-Tage-Regelung) kann man mit Jobs kombinieren, für die man eine Arbeitserlaubnis bekommt.

[B]Darf ich eine freiberufliche Tätigkeit ausüben? [/B]
Ausländische Studierende dürfen nur in Ausnahmefällen freiberuflich arbeiten, wenn die Tätigkeit unmittelbar mit dem Studium in Verbindung steht, zum Beispiel als Lehrbeauftragter an der jeweiligen Hochschule. Letztlich entscheidet darüber die Ausländerbehörde. Falls die Tätigkeit zugelassen wird, bekommt der Student einen zusätzlichen Vermerk in seinen Pass, der nur in Verbindung mit dieser Tätigkeit gültig ist.

[B]Was muss ich bei einer freiberuflichen Tätigkeit beachten?[/B]
Wenn Sie freiberuflicher Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie unbedingt eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben und das verdiente Geld versteuern.


4. Wichtige Anschriften, Telefonnummern und Internetadressen[/SIZE]

[B]Bundesärztekammer [/B]
Postfach 120 864
10598 Berlin
Tel.:  +49 (0)30 / 400456 - 0
http://www.bundesaerztekammer.de/

[B]Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) [/B]
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 882 - 0
www.daad.de

[B]Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie [/B]
Postfach 10 34 55
40025 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 4584 - 732
www.brms.nrw.de/aufgaben/Organis ... rnat_108/index.html
 楼主| 发表于 2005-3-19 14:17:35 | 显示全部楼层
不知道怎么回事,为什么不能自动分行呢? 在行尾很多单词都是中间断开的。我暂时弄不好了,等技术人员来帮忙吧!

另:本贴禁止灌水。如有问题,开楼提问。谢
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发表于 2007-1-3 23:25:36 | 显示全部楼层
非常实用的资讯!
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发表于 2009-2-6 19:03:52 | 显示全部楼层
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