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谁帮我看看是咋回事啊。。谢谢谢谢
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
amtlich beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse (Reifezeugnis, Fachhochschulzeugnis, Universitätszeugnis) zusammen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung, sofern die Zeugnisse nicht in englischer oder französischer Sprache abgefasst sind. Zeugnisse, die im Heimatland übersetzt und kopiert wurden, müssen den Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft im jeweiligen Land tragen.
Die Universität prüft, ob Ihre Zeugnisse zum gewünschten Studium in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen. Ergeben sich Zweifel, werden die Zeugnisse der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern in München in der Regel durch die Universität Augsburg vorgelegt (Zeugnisanerkennungsstelle, Postfach 40 20 40, 80720 München - Besucheranschrift: Pündterplatz 5, 80803 München).
Damit für Sie keine Nachteile entstehen, sollte der Zulassungsantrag bereits einige Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität vorliegen.
Sofern bereits ein Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (siehe oben) vorliegt, fügen Sie diesen bitte in beglaubigter Kopie dem Antrag auf Zulassung bei.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch:
- Abitur bzw. Reifeprüfung an einer deutschsprachigen Schule oder
- Zeugnis über die "Feststellungsprüfung" an einem Studienkolleg (siehe Punkt 3) oder
- "Test DaF" (Test Deutsch als Fremdsprache) - Stufe 4 oder 5 in allen vier Teilbereichen oder
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts oder
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wird oder
- "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München oder
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
Die unter Punkt c) aufgeführten Nachweise erfüllen bereits die von der Hochschule geforderten Deutschkenntnisse.
Studienbewerber, die die unter c) genannten Nachweise nicht vorweisen können, legen einen Nachweis über den Besuch von mindestens 600 Stunden Deutschunterricht (z. B. private Sprachschule, Schule oder Hochschule) bei und werden bei entsprechenden Vorbildungsnachweisen zur Deutschen Sprachprüfung zugelassen. Dieser Nachweis sollte unbedingt die Zahl der besuchten Unterrichtsstunden enthalten.
Studienbewerber, die keine oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, können nicht zu einem Fachstudium zugelassen werden!
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Studienkolleg - Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife
Wenn das von Ihnen vorgelegte Zeugnis nicht dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist, müssen Sie sich einer "Feststellungsprüfung" unterziehen. Darin werden Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse im Hinblick auf das von Ihnen gewählte Studienfach überprüft.
Die Vorbereitung auf diese Feststellungsprüfung erfolgt am Studienkolleg in München und dauert in der Regel zwei Semester, die auf das Studium in Augsburg nicht angerechnet werden. Zu den Vorbereitungskursen werden Sie nur nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung zugelassen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Studienkolleg, Pfänderstraße 6-10, 80636 München, Telefon: (089) 20 20 83 0, FAX (089) 20 20 83 29.
Eine direkte Bewerbung am Studienkolleg ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt durch die Universität Augsburg.
Feststellungsprüfung für Externe
Studienbewerber mit ausreichenden Deutsch- und Fachkenntnissen können auch ohne Besuch des Studienkollegs direkt in die Feststellungsprüfung eintreten. Das entsprechende Zulassungsgesuch ist an die Universität Augsburg zu richten und wird von dort aus an das Studienkolleg weitergeleitet. Da die Anforderungen sehr hoch sind und nur eine Wiederholung möglich ist, erscheint die Feststellungsprüfung für Externe nur in besonderen Ausnahmefällen empfehlenswert.
Fragen zu den Prüfungsmodalitäten richten Sie bitte direkt an das Studienkolleg.
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Deutsche Sprachkenntnisse
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch:
- Abitur bzw. Reifeprüfung an einer deutschsprachigen Schule oder
- Zeugnis über die "Feststellungsprüfung" an einem Studienkolleg (siehe Punkt 3) oder
- "Test DaF" (Test Deutsch als Fremdsprache) - Stufe 4 oder 5 in allen vier Teilbereichen oder
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts oder
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wird oder
- "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München oder
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
Die aufgeführten Nachweise erfüllen bereits die von der Hochschule geforderten Deutschkenntnisse.
Studienbewerber, die die genannten Nachweise nicht vorweisen können, legen einen Nachweis über den Besuch von mindestens 600 Stunden Deutschunterricht (z. B. private Sprachschule, Schule oder Hochschule) bei und werden bei entsprechenden Vorbildungsnachweisen zur Deutschen Sprachprüfung zugelassen. Dieser Nachweis sollte unbedingt die Zahl der besuchten Unterrichtsstunden enthalten.
Studienbewerber, die keine oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, können nicht zu einem Fachstudium zugelassen werden! |
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