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发表于 2004-10-14 00:06:47
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Nachweis der gesicherten Finanzierung
Ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem Bafög-Höchstsatz (derzeit 583,-- € monatlich) entsprechen. Als Nachweis der gesicherten Finanzierung kommt insbesondere in Betracht:
- Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern (im Ausland: Vorlage und Beglaubigung bei der/durch die deutschen Auslandsvertretung),
- Vorlage eines Sparbuches oder Sparkontos einer Bank im Bundesgebiet mit Guthaben in Höhe von mindestens eines Jahresbetrages (derzeit 7000 €),
Anmerkung: Die Einrichtung als Sperrkonto kann von der Ausländerbehörde gefordert werden,
- Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet in Höhe eines Jahresbetrages.
- Stipendienbescheinigung eines deutschen öffentlichen Trägers oder einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendium des Heimatlandes, wenn eine deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die Hochschule übernommen hat,
- Verpflichtungserklärung [PDF 15 KB] nach §§ 82 bis 84 AuslG
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